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Neue Verkehrsregeln in Deutschland

Ab dem 24. November 2021 gelten in Deutschland neue COVID19-Garantien für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr und damit auch für den Luftverkehr.

Alle Passagiere müssen bei der Abreise einen Nachweis der Impfung oder Immunität (Überdosis) oder einen negativen Covid 19-Test vorlegen. Die Bescheinigungen werden in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache akzeptiert.

Auf Flügen nach Deutschland gilt diese Regelung für Fluggäste ab 12 Jahren. Dies gilt auch für Umsteigepassagiere, die über Deutschland zu einem internationalen Ziel reisen.

Bei Flügen aus Deutschland oder innerhalb Deutschlands (einschließlich Transfers mit der Bahn oder Lufthansa Express mit Flugnummer LH) gilt dies für Passagiere ab 6 Jahren. Dies gilt auch für Transferpassagiere, die innerhalb Deutschlands reisen..;

Nachweis der Impfung: Reisende gelten als geimpft, wenn sie die Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (Pfizer-BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Johnson&Johnson) vor mehr als 14 Tagen abgeschlossen haben. Der Nachweis kann digital oder analog erfolgen.

Nachweis der Immunität: PCR-, LAMP- oder TMA-Tests, die seit mindestens 28 Tagen und nicht länger als sechs Monate durchgeführt werden, werden als Nachweis der Genesung (digital oder analog) akzeptiert.

Bestätigung der Tests: Antigen-, PCR-, LAMP- und TMA-Tests, die in zertifizierten Testzentren durchgeführt werden. Selbsttests sind nicht gültig. Die Tests können frühestens 72 Stunden (PCR, RT-LAMP oder TMA) bzw. 48 Stunden (Antigen) vor der geplanten Ankunft in Deutschland (Zeitpunkt der Abstrichentnahme) durchgeführt werden. Wenn der Flug von Deutschland aus startet, können die Tests frühestens 48 Stunden (PCR, RT-LAMP oder TMA) bzw. 24 Stunden (Antigen) vor der geplanten Abflugzeit durchgeführt werden.